Hallo Ihr Lieben!
Bekam von meinem Arzt ein Rezept über 30xKG und 30xPhysikalische Therapie/Strom;
reichte die VO bei der GeSt am Ort mit der Bitte um Langzeitgenehmigung
ein; Ablehnung; als Grund war nur die Physikalische Therapie angegeben bei MS sei hier keine Diagnose
für eine Langzeitgenehmigung; ob richtig oder falsch weiss ich im Moment noch nicht ?
verlangte jetzt das Originalrezept zurück; für die Unterschriften in der Physiopraxis, bekam nur Fotokopien zugesandt; Anruf bei GeSt.: die Original-Verordnung sei vernichtet, alles sei gescannt und „rechtlich abgesichert“ !!! Ein urkundliches Original-Dokument wird vernichtet , das war für die Therapie vorgesehen
und ist unabhängig vom Ergebnis einer (Langzeit)Entscheidung zur Behandlung anzuwenden ??? Oder ??
Obwohl ich noch Widerspruch einlegen kann und auf dem Rezept noch zusätzlich die KG steht; Die Physiopraxis akzeptiert zur Unterschrift nur Originale – Die
Arroganz des Sachb. war unerträglich ! Wer kann mir einen Rat oder Tipp geben !
Mein Hausarzt ist außerordentlich kooperativ, darum die LangzeitVO für sein Budget !
Danke Euch Burgerl !

Hallo Burgerl,

ich fürchte, ich habe deine Frage noch nicht verstanden. Was heißt denn “GeSt”? Wenn ich danach google, finde ich nichts Brauchbares, höchstens “Gemeindestraße”???

Ich verstehe nicht ganz, wozu du eine “Langzeitgenehmigung” brauchst. Du hast 30 x KG und 30 x Strom verschrieben bekommen, geht es denn noch länger? Ich kenne es nur so, dass man für die Physio Zehner-Rezepte bekommt. Ich gebe das Rezept in der Physiopraxis ab, und wenn die 10 Termine fast abgeleistet sind, fordere ich vom Arzt das nächste an.

Kannst du für das geschredderte Rezept nicht einfach ein Doppel ausstellen lassen?

Liebe Grüße
Renate

Hallo Renate,

GeSt wird wohl die Geschäftsstelle ein und eine Langfristverordnung betrifft dich als PKV nicht. Das ist ein kompliziertes Genehmigungsding damit der Arzt besser vor Regress geschützt ist.

Allerdings kann er die 30er Rezepte nur nutzen, wenn er drei Termine in der Woche hat. Es gibt eine Vorgabe, dass ein Rezept nur über 12 Wochen ausgestellt werden darf und danach bekommt auch die Praxis ein Problem mit der Abrechnung.

Aha. Verstehe. Danke für die Aufklärung!

LG Renate

Hallo Renate, Danke für die Nachricht und Dein Interesse: Sorry: GeSt ist natürlich die Geschäftsstelle am Ort-
Eine Langzeitgenehmigung wird für 1 Jahr (manche Krankenkassen machen das sogar für 2 Jahre) ausgestellt und dient ausschließlich dem Hausarzt, zur Berücksichtigung bei
evtl.Regress/bzw. Budgetüberschreitungen (genau heisst das: Genehmigung langfristiger Heilmittelbehandlungen nach § 32 Abs. 1a SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie + Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach § 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V Die im übrigen ab 1.Jan.2017 NEU und überarbeitet wurden. Nein, es geht mir um folgendes: Wenn ich schon einen entgegenkommenden und unkomplizierten Hausarzt habe, der 30xKG+30xPhysik.Therapie (außerhalb des Regelfalles d.h. 3x die Woche) laufend verordnet, sollte er von dieser Regelung auch profitieren und nicht durch Wirtschaftlichkeitsprüfungen belastet werden. Für mich ist das schon eine Riesenerleichterung nicht nach 10 Verordnungen beim Hausarzt wieder auf der Matte zu stehen. Es geht mir darum, wie man behandelt wird mit
der unqualifizierten Floskel „Alles sei rechtlich abgesichert“ – schon das ist eine Frechheit!
Wenn ich meine privaten Verordnungen einreiche, nur zur Einsichtnahme wg.der Indikationen, dann hat man die nicht zu vernichten: Denn diese haben mit der eigentlichen Genehmigung für meinen Hausarzt, die ich beantragt habe, gar nichts zu tun ! Diese brauche ich zum Unterschreiben ! Und das entrüstet mich !
Trotzdem einen schönen Tag
LG Burgerl

Hi burgerl,

schau mal ins Kleingedruckte bei deiner Krankenkasse rein.

Da steht auch drin, dass die eingereichten Unterlagen nicht zurück gegeben werden, denn die werden heute alle Eingescannt und nach ca. 10 Tagen werden die Original vernichtet.

Somit entweder gleich mit reinschreiben, dass du die Original nach 14 Tage zurück möchtest, oder gleich nur Kopien einreichen.

Sorry, aber es ist zu spät, und wenn du keine Kopie gemacht hattest, muss ich schon fast sagen, selbst Schuld.

Grüße
Lucy