Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass hier jemand Erfahrungen mit einem Minijob bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente hat?

Meine Erwerbsminderungsrente wurde auf unbestimmte Dauer (längstens bis zur Regelaltersrente) gewährt mit dem Zusatz, dass auch hier eine Nachprüfung erfolgen kann. Die private Berufsunfähigkeitsrente wurde bis dato einmal jährlich überprüft.

Im Internet sind Berichte zu lesen, dass es durch die Aufnahme eines Minijobs zur Nachprüfung gekommen ist. Teilweise auch zum Entzug der Leistung.

Das Angebot einen Minijob anzunehmen hat mich gefreut. Es geht um 2 Samstage im Monat für je 2 Stunden. Der Job würde offiziell angemeldet werden.

Ich würde den Job nicht aus finanziellen Gründen machen. Eher um eine Aufgabe zu haben. Nachdem ich die Berichte im Netz gelesen habe, bin ich mir aber nicht mehr sicher. Vielleicht doch lieber ein Ehrenamt?

LG
carn

Bei 2x2 Std. ist alles ok.
Es kann auch mehr sein.Die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen genau sagen können, wieviel Stunden Sie pro Tag maximal arbeiten dürfen und ob auf physische Einschränkungen Rücksicht genommen werden sollte und muß.
Meine persönliche Erfahrung:ich ‘arbeite’ seit Jahren als € 400,- später € 450,- - Kraft ~ 3 Std./Tag,Schreibtisch.
Das Geld ist ein angenehmes Zubrot , aber die Teilnahme am Arbeitsleben ist auch für mich wichtiger.Hat was mit Sinnhaftigkeit und Erfolgserlebnis zu tun.
LG Henrike

Hallo carn,
ich war letzten Freitag bei einer nachprüfung und da wurde ich darauf hingewiesen, wenn ich einen Minijob aufnehme, geht die Rentenversicherung davon aus, dass ich doch teilweise noch erwerbsfähig bin.
In diesem Fall könnte es passieren, dass mir die Erwerbsunfähigkeitsrent wieder gestrichen oder zumindenst gekürzt wird.
Wenn man man dann im Rentenalter ist, kann man natürlich einen Minijob ausüben.
Ich würde die Rente nicht aufs Spiel setzen.
Gruss
Dagmar

Hallo Carn,
Auch ich beziehe seit einem Monat eine Erwerbsunfähigkeitsrente. In dem Bescheid der vom Rentenamt kam ist in einem Teil die Hinzuverdienstgrenze genau definiert. Verdient man mehr als 450 € wird die Rente dementsprechend gekürzt, 450 € dürfen es aber immer sein.
Zur Sicherheit kann man aber bestimmt den Sachbearbeiter beim Rentenamt anrufen uns sich nochmal Rückversichern.
Gruß
Jeanne

Hallo Carn,

Ich bin seit 2011 erwerbsunfähig bereitet und das auch unbefristet. Seit dieser Zeit übe ich auch einen Minijob aus und bin noch zu einer Nachprüfung bestellt worden. Warum auch? Meine Wochenarbeitszeit beträgt 5 Stunden und das liegt weit unter den bis zu 3 Stunden am Tag. Und selbst wenn eine Nachprüfung käme, wäre das nicht schlimm, denn ich bin nun mal krank und das ist in den letzten fünf Jahren (leider) nicht besser geworden. Also würde ich dann Deiner Stelle ruhig den Minijob annehmen, denn mal was Anderes als nur zu Hause rumzusitzen ist immer besser, oder?

Liebe Grüße

Kiki

Soll natürlich heißen, dass ich noch nie zu einer Nachprüfung geschickt wurde. Kiki

Hallo Kiki,

der AG und ich haben heute die Anmeldung für die geringfügige Beschäftigung ausgefüllt.

Nun geht es bald los. Ich freue mich!

Liebe Grüße

cran

Ich beziehe auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Sie wurde bisher alle 5 Jahre nachgeprüft, da muss ich aber nirgendwo hingehen und auch der MdK kommt nicht vorbei. Die schicken nur einen Anhörungsbogen zu den man ausfüllen muss. Mein Neurologe muss auch immer bestätigen dass ich noch krank bin.
Ich habe eher das Problem das ich nicht mit der Hand schreiben kann aufgrund meines starken Tremors. Hier am PC schreibe ich mit Spracherkennungssoftware (Dragon NaturallySpeaking). Ich muss mir jedes Mal Hilfe holen um das Formular ausfüllen und versenden zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung interessiert das nicht.