Hallo ihr Lieben.
Erstmal zu meiner Person, ich bin 26 und Mutter von 2 Kindern (6 J. Und 9 mon.).

Hatte Doppelbilder im rechten Auge. Daraufhin schickte mich der Augenarzt zum MRT.
Endresultat vom MRT War, es waren schon ältere kleinere Herde da und ein großer aktiver… naja sofortige Vorstellung beim Neurologen. Musste dann für 5 Tage ins KH. Nervenwasser wurde gezogen und hochdosiertes
Kortison bekam ich auch. DIAGNOSE MS :fearful: seit dem
geht’s mir eig super auch wenn es erstmal ein Schock War.
Therapie habe ich bis jetzt noch nicht - mir wurde einiges aufgeschrieben - im August zum Nächten Termin solle ich mich entscheiden welches ich möchte. Verrückt…

Wie geht es euch so im Alltag?
Wie siehts mit der Arbeit aus? (Befinde mich z.z. in Elternzeit und bin danach gekündigt)
Muss ich es meinem neuen AG sagen?
Bringt eine Therapie überhaupt was? (Soll es ja nur verzögern wurde mir gesagt)

Ach ich hab noch so viele Fragen, ich weiß garnicht so recht wo ich anfangen soll…

Hi HoneyBee26,

also zu den Medikamenten kannst du dir diesen Betrag mal durchlesen:
http://www.amsel.de/multiple-sklerose-forum/index.php?kategorie=forum&kategorie2=forum&tnr=1&mnr=184144&beitragnr=184152&aktpos_nav=5&thread_aktpos_nav=0&thread_showtheme=&archiv_flag=2

Wichtig ist die Aufklärung dabei, und die muss der Arzt machen.

Und die ganzen Statistiken zur Wirksamkeit und auch den Nebenwirkungen sind Durchschnitteswerte. Was auf dich zutrifft, kannst du nur durch Testen herausfinden.

Der Alltag sollte normal weitergehen, außer es gibt Einschränkungen. Aber das ist halt dann auch bei jedem anders.
Bei der Arbeit musst du nur was sagen, wenn du dich oder andere gefährden könntest. Das hängt also auch vom Job ab.
Nur wenn du einen SBA hast, musst du das spätestens 6 Monate nach arbeitsbeginn oder erhalt mitteilen (aktuelle Rechtssprechung).

Wenn du fragen hast, immer raus damit.

Grüße
Lucy

Naja ich habe bis jetzt als Arzthelferin beim Augenarzt gearbeitet. Aber bin ja eh gekündigt nach der Elternzeit.
Was ist denn SBA?
Laut KH habe ich die schubförmige Version der ms - muss denn zwingend therapiert werden oder kommt man auch ohne aus? Weil den Schub bekomme ich ja so oder so egal ob Medikamente oder nicht.

ICh habe halt nur bissl angst das ich mich evtl mit der Arbeit etwas Überanstrenge weil die Ärzte meinten ich soll möglichst Stress vermeiden. Dazu kommt noch das mein großes Kind sehr sehr eigen ist und ich mit ihr jetzt auch zur Therapie muss auf Grund ihres verhaltens.

Ich habe auch festgestellt, wenn ich mich Überanstrenge oder zuviel mache dann bekomme ich richtige SchweißAusbrüche und Kreislauf Probleme. Das hatte ich sonst vorher nie.

Was ist wenn jetzt auf einmal ein Schub kommt und ich fahre gerade Auto? Weiß ja keiner wie sich der Schub äußert. Ich habe echt angst vor sowas.

Hi HoneyBee26,

ein SBA ist ein Schwerbehindertenausweis.

Die Medikamente sollen Schübe verhindern und die Krankheitsaktivität unterdrücken.

Ein 100% Medikament gibt es aber nicht, bei einigen wirken die etwas, ein einigen garnicht und andere haben dafür ruhe vor der MS.

Nur kann dir keiner sagen, was bei dir vielleicht wirkt.

Und die schubförmige MS ist die MS mit noch den meisten Behandlungsmöglichkeiten.

Und je nach dem, wie aktiv die MS ist, macht eine Behandlung auch sehr viel Sinn.

Was den Stress angeht, das ist auch bei jedem anders. Den größten Einfluss hast du dabei selbst, denn den meisten Stress macht man sich auch selbst.

Schweißausbrüche und Kreislaufprobleme können noch Nachwirkungen der Kortisontherapie sein, mit der MS hat das nichts zu tun. Bestenfalls mit den Medikamenten.

Ein Schub kommt nicht von jetzt auf gleich, sondern wird über längere Zeit immer schlimmer. Und nur was mind. 24h anhält und dauerhaft besteht ist auch ein Schub.

Grüße
Lucy

Also mein Schub kam über Nacht. Deswegen frag ich.
Sind die Schübe immer gleich oder kann sich Es auch ganz anders äußern als bei letzten mal?

Hi HoneyBee26,

wenn nicht gerade die alten Läsionen wieder aktiv werden, ist jeder Schub anders.

Auch wenn ein Schub über Nacht kam, das sind auch mehrere Stunden.

Grüße
Lucy

“Was ist wenn jetzt auf einmal ein Schub kommt und ich fahre gerade Auto? Weiß ja keiner wie sich der Schub äußert. Ich habe echt angst vor sowas.”

Hallo Honeybee,

ich hatte etwa ein halbes Jahr vor der Diagnose eine Reihe von Drehschwindelattacken, die kamen aus heiterem Himmel, auch schon mal beim Autofahren. (Sie hörten auf, nachdem ich mit der Schubprophylaxe angefangen hatte.) Die Ursache war eine Läsion im Hirnstamm (was ich erst nach der Diagnose erfuhr). Schübe waren das natürlich nicht, sie dauerten ja nur zehn Minuten.

Als ich kapierte, dass sich das wiederholt, achtete ich auf die Vorzeichen. Sie fingen meist mit einem Pfeifen im Ohr an. Wenn ich merkte, dass eine Attacke sich ankündigte, fuhr ich rechts ran, bis sie vorüber war. (Auf der Autobahn fuhr ich da schon lange nicht mehr, nur in 10 - 15 km Umkreis vom Wohnort.)

So konnte ich mich darauf einstellen, und unterwegs achtete ich immer darauf, dass ich wo fuhr, wo ich im Notfall rechts ran fahren konnte. Seit der Diagnose fuhr ich nur noch 100 km im Monat, und zwei Jahre nach der Diagnose gab ich es ganz auf. Passiert ist in der ganzen Zeit nichts.

Liebe Grüße
Renate

Hallo HoneyBee,
im Nachhinein weiß ich, dass in meinem Falle Stress, d.h. Wiederaufnahme der Berufstätigkeit mit 2 kleinen Kindern oder eine große OP, der eindeutige Schubauslöser war. Aber damals ahnte ich noch nichts oder habe es verdrängt. Geniesse die Zeit mit Deinen Kindern und lass Dir vieeeel Zeit.
LG

Ja genau davor habe ich halt angst. Der der Stress mich dann noch mehr fertig macht. Ist ja nicht so das ich nicht arbeiten will nur bissl angst hab ich echt. Bekomme ja dann erstmal alg1 nur für mich stellt sich halt die frage wies weiter gehen soll mit der Arbeiterei.

Hi HoneyBee26,

wenn du davor schon Angst hast, solltest du dir professionelle Hilfe holen.

Etliche MSler sind zur Diagnoseverarbeitung in psychologischer Behandlung, das ist also nichts ungewöhnliches.

Wenn du Angst vor dem Stress bei der Arbeit hast, wirst du Stress haben.

Und das ganze wird noch schlimmer werden.

Ich habe seit 17 Jahren die Diagnose, hab nach der Diagnose noch mein Abi gemacht, studiert und arbeite bis heute noch Vollzeit.

Und das ganze mit einer aktiven MS.

Das Leben geht auch mit MS weiter, wenn auch etwas anders.

Grüße
Lucy


Nur wenn du einen SBA hast, musst du das spätestens 6 Monate nach arbeitsbeginn oder erhalt mitteilen (aktuelle Rechtssprechung).

Hallo Lucy,

hier gibt es ja immer wieder mal widersprüchliche Aussagen.

Könntest Du bitte das Aktenzeichen aus der aktuellen Rechtssprechung bzw. die Quelle nennen, die besagt, dass man spätestens 6 Monate nach Arbeitsbeginn bzw. nach Erhalt des SBA dies dem AG offenlegen muss. Viele Dank!

Hallo Honey Bee,

ich halte mich da mal raus, weil sich mir die frage seit dem 15. 06 diesen Jahres nicht mehr stellt, da ich als nicht mehr Leistungsfähig eingestuft wurde.

Das habe ich im Netz gefunden.

Der Arbeitnehmer hat keine Offenbarungspflicht im bestehenden Arbeitsverhältnis
Zunächst ist festzuhalten, dass ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis
grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine Schwerbehinderung zu offenbaren. Die Frage des
Arbeitgebers nach einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bzw. einem diesbezüglich
gestellten Antrag ist im bestehenden Arbeitsverhältnis jedoch nach sechs Monaten, das
heißt nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, zulässig. Das
Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 16.02.2012 erklärt, dass dieses
Fragerecht insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen besteht. Es hat
ferner festgestellt, dass der Arbeitnehmer die Frage nach der Schwerbehinderung aufgrund
seiner Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs.2 BGB wahrheitsgemäß zu beantworten hat.
Dies lässt sich damit begründen, dass die Frage in Zusammenhang mit der Pflichtenbindung
des Arbeitgebers besteht, bei der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG die
Schwerbehinderung sowie den Sonderkündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX zu
berücksichtigen. Gemäß § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines
schwerbehinderten Menschen (oder eines diesen gleichgestellten behinderten Menschen)
durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt.
Das Fragerecht des Arbeitgebers im laufenden Arbeitsverhältnis ist zudem deshalb
zuzulassen, um dem Arbeitgeber ein rechtstreues Verhalten zu ermöglichen, wie zum
Beispiel im Zusammenhang mit seinen Pflichten zur behindertengerechten Beschäftigung (§
81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX), Zahlung einer Ausgleichsabgabe (§ 77 SGB IX) und Gewährung
von Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX). Folglich dient das Fragerecht des Arbeitgebers, so
formuliert es auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16.02.2012, allein
der Sicherung eines rechtstreuen Verhaltens und somit letztlich auch dem Schutz des
schwerbehinderten Arbeitnehmers.

LG Phantom

Und hier habe ich noch etwas gefunden, vielleicht hilft Dir das ja.

Offenbarung der Schwerbehinderung
Muss ich es dem Arbeitgeber mitteilen?

Der schwerbehinderte Mensch ist grundsätzlich nicht verpflichtet, für ihn ungünstige Umstände von sich aus mitzuteilen.
So ist weder ein behinderter Mensch noch ein schwerbehinderter Mensch von sich aus verpflichtet, seine Schwerbehinderung oder Behinderung im Vorstellungsgespräch oder in seiner Bewerbung auf eine Arbeitsstelle zu offenbaren.

Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann:

wenn der schwerbehinderte Bewerber erkennen muss, dass er aufgrund seiner Behinderung, die von ihm geforderte Arbeit nicht erbringen kann oder

seine Behinderung eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit sich bringt, die für den vorgesehenen Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung ist.

Seit der Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Gesetzgeber ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für behinderte und schwerbehinderte Menschen normiert. In Bezug auf das Fragerecht des Arbeitgebers gilt, dass die Frage nach einer Schwerbehinderung grundsätzlich unzulässig ist. Wird die Frage dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund der unwahren Antwort nicht anfechten.

Ist eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine entscheidende Voraussetzung für einen konkreten Arbeitsplatz, so darf der Arbeitgeber fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder anderen Beeinträchtigungen leidet, durch die er für die Erfüllung der von ihm erwarteten arbeitsvertraglichen Pflichten ungeeignet ist. Wenn diese Voraussetzung nicht gegeben ist, so ist die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft unzulässig und stellt eine unmittelbare Diskriminierung dar.

Forumsbeitrag zu dem Thema - hier

Im Falle einer anstehenden Kündigung ist die Sachlage anders.
Hier muss die SB-Eigennschaft dem Arbeitgeber offenbart werden, damit dieser gemäß § 85 ff SGB IX die notwendige Zustimmung beim Integartionsamt einholen kann.

BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

LG Phantom

Hi Blondie,

schau dir mal das hier an:
https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/darf-der-arbeitgeber-nach-einer-schwerbehinderung-fragen_218_78418.html

in fast allen Personalfragebögen ist heute die Frage nach Schwerbehinderung drin, vor allem wenn die Personalbuchhaltung nicht im Betrieb durchgeführt wird (kleinere Betriebe) und die größeren nehmen auch die Standardformulare.

Also ist die Frage da schonmal wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wichtig ist vor allem der letzte Absatz:

"Wahrheitswidrige Beantwortung hat Konsequenzen für den Arbeitnehmer

Wenn der Arbeitnehmer diese Frage falsch beantwortet, hat dies Konsequenzen. Im Fall des BAG aus 2012 konnte sich der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess nicht mehr darauf berufen, dass er schwerbehindert ist. Die Falschbeantwortung kann auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen, wenn das Vertrauen in den Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden ist. Eine personenbedingte Kündigung ist ebenfalls denkbar, wenn die vertraglich geschuldete Tätigkeit von einem Schwerbehinderten nicht ausgeübt werden kann oder darf und dies der Arbeitgeber nachträglich erfährt. Bejaht man die Frage nach der Schwerbehinderung auch im Einstellungsverfahren, kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Arbeitnehmer ihm diesbezüglich wissentlich eine falsche Auskunft gegeben hat."

Ist kein einfaches Gebiet, aber die Arbeitgeberinfoseiten sind meist relativ informativ und aktuell.

und haufe gehört zu den Seiten, leider ist etliches nicht kostenfrei.

Grüße
Lucy

Hi Phantom und Lucy,

Danke für Euere Hinweise und Links.

Wenn ich das aber richtig verstanden habe, muss ich von mir aus nicht den SBA offenlegen, solange ich danach nicht gefragt werde.

Klar ist, dass ich - wenn ich den SBA nicht offenlege, ich auch nicht in den “Genuß” der Vorteile wie Zusatz-Urlaub komme.

Viele Grüße
Blondie

Hi Blondie,

es geht noch weiter.

Wenn du ihn nicht offenlegst, und dein Arbeitgeber die Abgabe zahlen muss, kann das als Vertrauensbruch gewertet werden.

Der Arbeitgeber hat einen wirtschaftlichen Nachteil und dann bringen dir im Falle eines Falles auch die Nachteilsausgleiche nichts mehr.

Der Arbeitgeber kann von dir sogar “Schadensersatz” verlangen.

Und das ganze kann ein Kündigungsgrund sein, da kann auch das Integrationsamt nichts mehr machen.

Grüße
Lucy

Hi Lucy,

hast Du auch dazu eine “Quelle”, denn alles was ich bisher gefunden habe, bezieht sich auf “wahrheitsgemäße Beantwortung” der Frage nach Schwerbehinderung.

Viele Grüße
Blondie

Hallo Blondi

Es ist vielleicht n bissle spät aber ich habe ms seitdem ich 18 bin jetziges Alter 25 habe bis jetzt zu all meinen Arbeitgebern immer im Vorstellungsgespräch gesagt das ich ms habe. Klar sie waren am Anfang geschockt doch wenn es dir hilft ich bin damit immer gut gefahren so sehen sie das du ehrlich bist und dann nicht einfach so krank bist au wenn sie es an dir vielleicht in dem Moment nicht sehen können das du n Schub hast…
Ich weis nicht vielleicht hilft es dir ja n bissle weiter…
Lg Zuckermaus