Habe jetzt bei einer Versicherung eine zusätzliche Erwerbsminderungsrente über 1000 € monatlich,

für zwei Kunden gemacht welche MS haben. Die zwei Gesundheitsfragen 1. Sind Sie bereits

erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftigt oder haben einen Antrag gestellt?

  1. Wurde bei Ihnen einmal Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-Unfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt ?

konnten Beide mit nein beantworten. Der Versicherungsschutz beginnt erst richtig in 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages, sollte man aber innerhalb dieser Zeit Erwerbsgemindert werden, so bekommt man sein eingezahltes Geld zurück.

Die Versicherung um die es sich handelt ist dem DMSG Würzburg und auch den Leitern und Mitwirkenden vieler Selbsthilfegruppen bekannt. Beziehungsweise Diese haben diese Empfehlung von mir bekommen und teilweise auch diese Information schon gehabt.

Wenn jemand Fragen zu diesem Thema hat bitte in diesem Forum stellen oder auch gerne per Mail an mich persönlich wenden.

Ralf Nossen ralfnossen@gmx.net

Hi,

häufig haben solche Verträge aber einige Tücken, die man nicht gleich sieht:

Bei Ergo z.B.:
Bedingungen für die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung Vertrags-Grundlage Tarif Q26:
“Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. Allein der Umstand, dass ein Sozialversicherungs-Träger Leistungen erbringt, begründet noch keinen Anspruch aus diesem Vertrag.”

Die können auf andere Berufe verweisen, wenn der Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist, ist das egal.

Die brauchen dann nicht zu zahlen.

Im Grunde kann der Gutachter dir eine Hilfstätigkeit mir mehr als 3 Stunden noch bestättigen.

Und solange du die Hilfstätigkeit nach dem Gutachter noch ausüben kannst, sind die nicht in der Leistungspflicht.

Ob es eine Stelle gibt oder nicht, spielt keine Rolle.

Im Grunde können die sich so Jahre noch vor der Leistung drücken.
Und in der Zeit muss man weiter Beiträge zahlen.

Auf den ersten Blick, klingt das fast zu schön um wahr zu sein.

Liest man sich das aber genauer durch, findet man die Hintertürchen der Versicherung, dass die nicht Zahlen müssen.

Weitere genauere Bedingungen bekommt man erst nach Abschluss zugeschickt.

Grüße
Lucy

Ist zwar nicht die Erwerbsminderungsrente von der Ergo, aber richtig es ist eine

Erwerbsminderungsrente, welche nicht bei Berufsunfähigkeit zahlt.

Die Bedingungen müssen dem Kunden vor Abschluss gegeben werden, dafür unterschreibt man

sogar extra nochmal.

Beste Grüße

Ralf

Ist zwar nicht die Erwerbsminderungsrente von der Ergo, aber richtig es ist eine

Erwerbsminderungsrente, welche nicht bei Berufsunfähigkeit zahlt.

Daher bringt das einem MSler nichts.
Denn es kann immer auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden.
Es gibt sogar Warnungen vor solchen Versicherungen, denn die Zahlen so gut wie nie.

Und wenn man die gesetzliche EMR bekommt, muss man weiterhin Beiträge zahlen, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass man noch mehr als 3 Stunden am Tag arbeiten kann.

Also wer Geld zu verschenken hat, kann es gerne machen.

Grüße
Lucy

Hi LucySue,

wo stehen den die Warnungen vor diesen Versicherungen ? Hast du evtl. einen Link ?

Beste Grüße

Ralf