Hallo Uwe,
Der Betrieb in dem du arbeitest schein ja nicht groß zu sein, denn sonst gäbe es dort eine interne oder Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die könnte er auch fragen.
Du kannst so lange mit einem Fahrzeug deiner Wahl zur Arbeit fahren wie du willst, so lange du dich an die eventuellen gesetzlichen Regeln, Vorschriften und Auflagen hältst, und du selbst meinst, dazu in der Lage zu sein. weiter kann ich dazu nichts sagen, weil ich deine Behinderungen nicht kenne.
Dein Chef kann dir nicht verbieten, mit dem Auto zur Arbeit und nach Hause zu fahren.
Wenn er so besorgt um dich ist, soll er doch ein Taxi auf seine Kosten fahren lassen!
Die BG haftet auch nicht für die Fahrten zur Arbeit und zurück, sondern übernimmt bei einem Unfall, egal wessen Schuld die Behandlungskosten, Heilmittel, usw. Gib es einen anderen Schuldigen, so,holt sich die BG von dem, bzw. Dessen Versicherung die Kosten wieder.
Es handelt sich in diesem Fall um sogenannte Wegeunfälle. Auch braucht dein AG nach einem Wegeunfall keinen höheren Tarif nach einem Unfall zahlen.
Dein Chef kann dich aber auf Fahrsicherheitstraining von der BG schicken, wenn er Dir was gutes tun möchte.
Wie gesagt, lass dir zeigen wo das steht was er will.
Gruß Paps