Mein Arbeitgeber hat Bedenken dass bei einem möglichen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit er von der BG mit haftbar gemacht wird wegen Vernachlässig der Sorgfaltspflicht. Habe MS und einen SBA mit 90%, aG. Ich möchte nicht dass ich mich einem Amtsarzt vorstellen muss.

  • Ist der Arbeitgeber hier überhaupt in irgendeiner Pflicht? Wer kennt sich da aus?
    Die Auskünfte vom VdK waren leider recht vage.

LG
Uwe

Hi Uwe,

Ich sehe da erstmal keine Sorgfallspflicht deines Arbeitgebers. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind grundsätzlich durch die BG des Arbeitgebers versichert, es wäre ein sogenannter Wegeunfall.

Ausnähme du fährst unter Alkohol oder Drogen

Der AG darf dich aber über die Gefahren eines Wegeunfalls zu einer Schulung einladen.

Anders sieht es aus, wenn du einen Firmenwagen fahren müsstest oder der dir zur Verfügung steht.

Privatrechtlich hast du dafür zu Sorgen, das du geeignet bist am Straßenverkehr mit einem KFZ teilzunehmen. Siehe Führerscheinerlaubnisverordnung, geeignete Umbauten am Fahrzeug mit Abnahme.

Gerne würde ich mit dir über dieses komplexe Thema telefonieren. Ich bin Seit ein paar Monaten Mitglied bei der Amsel KG hockenheim Schwetzingen, vielleicht mal dort nach Joachim fragen. Leider habe ich meine Emailadresse hier nicht hinterlegt um nicht so viele Spammails zu bekommen, da ich einen Klarnamen habe.

Frag doch deinen AG nach welchen Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Vorschriften er meint, dieses tun zu müssen. Und wenn du diese Angaben hast stell sie noch mal hier rein.

Beste Grüße von Paps

mir wurde z.b. das fahren von dienstfahrzeugen verboten obwohl ich privat auch fahre

Das kann der ARbeitgeber (AG) bestimmen. Er kann dich auch zu Arbeitsmedizinischer Untersuchungen schicken, die er bei zugelassenen Arbeitsmedizinern durchführen lassen kann. Zahlen muss der AG dafür. Der Arbeitsmedizinern gibt auch den Abstand der Untersuchungen vor, z.B. 2 Jahre, abhängig auch von den Untersuchungsergebnissen.
Paps

wurde durch den ag bestimmt nachden untersuchungsergebinissen der schmieder.
gruss aus hockenheim

Hi Uwe,

Ich sehe da erstmal keine Sorgfallspflicht deines Arbeitgebers. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind grundsätzlich durch die BG des Arbeitgebers versichert, es wäre ein sogenannter Wegeunfall.

Ausnähme du fährst unter Alkohol oder Drogen

Der AG darf dich aber über die Gefahren eines Wegeunfalls zu einer Schulung einladen.

Anders sieht es aus, wenn du einen Firmenwagen fahren müsstest oder der dir zur Verfügung steht.

Privatrechtlich hast du dafür zu Sorgen, das du geeignet bist am Straßenverkehr mit einem KFZ teilzunehmen. Siehe Führerscheinerlaubnisverordnung, geeignete Umbauten am Fahrzeug mit Abnahme.

Gerne würde ich mit dir über dieses komplexe Thema telefonieren. Ich bin Seit ein paar Monaten Mitglied bei der Amsel KG hockenheim Schwetzingen, vielleicht mal dort nach Joachim fragen. Leider habe ich meine Emailadresse hier nicht hinterlegt um nicht so viele Spammails zu bekommen, da ich einen Klarnamen habe.

Frag doch deinen AG nach welchen Berufsgenossenschaftlichen Regeln und Vorschriften er meint, dieses tun zu müssen. Und wenn du diese Angaben hast stell sie noch mal hier rein.

Beste Grüße von Paps

Ja das habe ich auch gelesen, dass die BG nur dann aus der Haftung ist wenn man unter Alkohol und Drogen fährt.
Mein AG hat einfach Angst es könnte etwas an Ihm kleben bleiben, wenn ich mit meinem Privat PKW einen Wegeunfall habe. (Vernachlässigung der Fürsorgepflicht)
er sieht halt, wie ich im Betrieb “herumschleiche” und zieht Schlüsse auf meine Fahrtüchtigkeit !

  • Er wollte die BG um “Rat” fragen, konnte ich Ihm gerade noch ausreden.
    Aber ich soll mich im Gegenzug für Ihn informieren.
  • Kuriose Situation aber so ist es nun mal.

Wie schon geschrieben, beim Firmenwagen kann kann der AG das Fahren der Firmenwagen durch dich verbieten. Aber wie ist der an die Daten der Schmieder-Klinik gekommen???
Gruß aus Brühl, Baden

Hallo Uwe,

Der Betrieb in dem du arbeitest schein ja nicht groß zu sein, denn sonst gäbe es dort eine interne oder Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, die könnte er auch fragen.

Du kannst so lange mit einem Fahrzeug deiner Wahl zur Arbeit fahren wie du willst, so lange du dich an die eventuellen gesetzlichen Regeln, Vorschriften und Auflagen hältst, und du selbst meinst, dazu in der Lage zu sein. weiter kann ich dazu nichts sagen, weil ich deine Behinderungen nicht kenne.

Dein Chef kann dir nicht verbieten, mit dem Auto zur Arbeit und nach Hause zu fahren.

Wenn er so besorgt um dich ist, soll er doch ein Taxi auf seine Kosten fahren lassen!

Die BG haftet auch nicht für die Fahrten zur Arbeit und zurück, sondern übernimmt bei einem Unfall, egal wessen Schuld die Behandlungskosten, Heilmittel, usw. Gib es einen anderen Schuldigen, so,holt sich die BG von dem, bzw. Dessen Versicherung die Kosten wieder.

Es handelt sich in diesem Fall um sogenannte Wegeunfälle. Auch braucht dein AG nach einem Wegeunfall keinen höheren Tarif nach einem Unfall zahlen.

Dein Chef kann dich aber auf Fahrsicherheitstraining von der BG schicken, wenn er Dir was gutes tun möchte.

Wie gesagt, lass dir zeigen wo das steht was er will.

Gruß Paps

wenn er so angst hat - lass dir doch ein Sicherheittraining (ADAC) von ihm zahlen - kleiner Tipp, das kann er bei der BG beantragen, dann zahlt diese das (glaub ein kl. Teil musst du oder dein AG selbst zahlen).
So ein kurs macht spass und hilft super alle mögl. Situationen zu beherschen.

Uwe muss nichts zahlen, evtl. Muss er mit seinem Auto das Training machen, da es sicher speziell für Ihn umgebaut ist. Sein AG übernimmt den Arbeitsausfall. Uwes Gehalt läuft weiter.

Fahrtkosten zum Trainingsgelände übernimmt auch die BG.

Gruß von Paps