Hallo miteinander,

habe mir gerade den Chat durchgelesen … Da erwähnt H. Czech "Zusätzlichen Urlaub und den besonderen Kündigungsschutz gibt es nur dann, wenn eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. "… DAS IST SO FALSCH! bei Gleichstellung gibt es keinen zusätzlichen Urlaub, lediglich den minimal verbesserten Kündigungsschutz.

Hab aber keine Korrektur in dieser Sache gelesen, deshalb schreibe ich es hier!

Danke für den Hinweis, Claudia-loni, das korrigieren wir bei nächster Gelegenheit. Sonst können sie sich immer auch an die Mail-Adresse der Onlineredaktion wenden.