Hallo Zusammen
um meine Frage zu stellen, muss ich ein kleines Bischen ausholen.
Ich habe MS;
Schub Juli 2013 mit Aufenthalt in Akutklinik in Dietenbronn. (seitdem Arbeitsunfähig!)
Hier wurde eine AHB beantragt die auch genehmigt wurde.
Diese AHB habe ich dann bis 13. September 2013 in Bad Tölz durchgeführt.
Da sich meine Beschwerden bis Heute nicht besonders verbessert haben, beantragte ich mit meinem Neurologen eine Reha, die er als medizinisch notwendig vertreten kann.
Nun flatterte mir heute ein Brief der DRV Schwaben ins Haus, mit einer Ablehnung meines Reha-Antrages!
Begründung:
“Die letzte erbrachte Leistung zur med. Reha haben Sie am 13.09.2013 beendet.
Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die auf die 4-Jahresfrist anzurechnen ist.”
Beim Antrag der AHB in der Klinik wurde mir versichert, dass eine AHB nicht in die 4-Jahresfrist falle und keinen Einfluss auf den späteren Antrag einer REHA habe.
Meine letzte reguläre Reha war 2010.
Was stimmt jetzt? AHB = Reha?
Kann mir vielleicht von Euch jemand zu Klarheit verhelfen?
Ich werde natürlich Widerspruch einlegen.
Aber was schreib ich da rein?
Vielen Dank schonmal!!