Hallo,
im Juli habe ich es mit Hängen und Würgen geschafft. Ich habe in meinem Minijob 36 Monate freiwillige Rentenbeiträge bezahlt und hätte dann laut Rentenversicherung einen Anspruch auf Ewerbsunfähigkeitsrente.
Hat jemand von euch Erfahrung mit so einem Antrag? Kann ich den Antrag gleich nach Ablauf der 36 Monate stellen? Muss ich etwas beachten? Wie gross sind meine Erfolgschancen? Kann ich etwas falsch machen?
Danke im voraus für eure Beiträge.
Popeline

Wende Dich an den VdK.
Die kennen sich mit der richtigen Vorgehensweise bestens aus.

Würde mich nicht auf Tipps im Forum verlassen, seinen sie auch noch so gut gemeint.

LG
Uwe

Hi,

ich habe immer wieder Klienten, die Rentenantrag stellen. Meine Meinung: Auf hoher See, vor dem Richter und vor der Deutschen Rentenversicherung ist man in Gottes Hand…
Ich kann nur vom Bereich Nordbayern sprechen: Die Rentenversicherung geht vom allgemeinen Arbeitsmarkt und den Berufsbezeichnungen aus. Da gibt es ja so einen “Uralt-Beruf”… den Pförtner… oder Post- und Kopierdienst… Ich erlebe immer wieder, dass sich die Rentenversicherung auf diese Berufsbilder beruft und hierfür bei den meisten dann doch noch eine Erwerbsfähigkeit sieht…
Das es hierfür keine Stellen gibt, sieht die Rentenversicherng für sich nicht als Problem… sondern fordert die Arbeitsagentur auf, solche Stellen zu fördern.
Ich erlebe leider viele Klienten, die nach meiner Ansicht auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben, aber von der Rentenversicherung abgwiesen werden.
Vielleicht ist es in Deiner Gegend besser.
Wichtig ist das zeitliche Kriterium… es wird geprüft, ob Arbeitsfähigkeit unter 6 std. täglich (dann Teilrente) oder unter 3 std. täglich ist (dann volle Rente). Die Einschränkungen müssen so sein, dass sie sich nicht auf einzelne Berufe auswirken, sondern generell auf umfassende Bereiche.
Eine Klientin von mir, die auch MS hat, hat nun Rente erhalten überwiegend aufgrund der schweren Auswirkung der Fatigue.

Probiere einen Antrag…

und Tipp von mir: wende Dich an den VdK, die sind da wirklich fit… und meine Erfahrung ist die, der Rentenantrag wird von der DRV grundsätzlich erst mal abgelehnt… Widerspruch einlegen ist Dein gutes Recht!.. aber hier ist wirklich der VdK behilflich.
Gruß Andrea

du musst in den letzten fünf jahren drei jahre lang beiträge bezahlt haben. steht auf der site der drv.