Hallo,

wie steht Ihr zu der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises? Mein Arbeitgeber drängt mich dazu, damit Sie mir besser helfen können. Ich habe Angst, dass ich mit diesem Ausweis keine passende Stelle ( Führungssstelle ) erhalte und ich aufgrund von Vorurteilen abgelehnt werde. Ich beende , wenn alles wie geplant läuft, dieses Jahr mein Fernstudium und möchte schon die Chance erhalten, damit auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Auf jeden Fall möchte ich einen Arbeitgeberwechsel vornehmen.

Hat jemand positive / negative Erfahrungen mit einem Schwerbehindertenausweis in Bezug auf Neueinstellung gemacht? Worauf muss ich achten ?

Ich fühle mich eigentlich für einen Schwerbehindertenausweis zu fit, wenn ich nicht gerade einen Schub habe, geht es mir gut.

Liebe Grüße

Hallo Vitali, ich an Deiner Stelle würde mich nicht drängen lassen. Bei einer neuen Stelle musst Du nicht angeben, dass Du MS hast, jedoch auf die Frage, ob du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, musst Du antworten. Ohne einen Ausweis hast Du vielleicht eine bessere Chance auf eine neue Stelle. Es ist sowieso fraglich, ob Du einen Ausweis bekommst, solange Du Dich noch so fit fühlst. Gruß wurm

Ich kann mich “wurm” nur anschließen:

  • Den Ausweis kannst Du beantragen, wenn man es Dir ansieht dass Du MS hast. So habe ich es gemacht.

Mit Ausweis musst Du es bei jedem Einstellungsgespräch auch sagen. Das vermindert Deine Chancen ganz enorm, und das ohne Not.

Also erst mal gar nichts machen !

Grüße
Uwe

Hallo Vitali,

ich persönlich habe gute Erfahrung mit dem Schwb. Ausweis gemacht. Man muss erstens nur ab 50% angeben, aber ab 30% kann man sich gleichstellen und hat somit Kündigungsschutz. Die meisten Firmen müssen einen bestimmten Prozentsatz Schwerbehinderte Menschen beschäftigen,
weil sie dadurch Zuschüsse erhalten. Ab 50% Schwerb. hat man wie erwähnt einen Kündigungsschutz, hat 5 Tage mehr Urlaub im Jahr und beim Steuerausgleich kann man viel mehr abkassieren. Ich habe von vorne rein mit offenen Karten gespielt Und wenn ich öfter krank war,war es für die anderen in Ordnung. Aber es muss jeder selbst entscheiden, was man will.

LG Winterheide

Hi…

ich (bin in der Arbeitsvermittlung Schwerbehinderte /Reha tätig) erlebe es immer wieder, dass Arbeitgeber in erster Linie die Schwerbehindertenabgabe sparen wollen (Ab 20 Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung einen Schwerbehinderten einzustellen) oder um Zuschüsse von der Arbeitsagentur oder Integrationsamt zu kassieren.
Mit dem Schwerbehindertenausweis oder der Gleichstellung als Schwerbehinderter (Grad der Behinderung 30-40) hat ein Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz, d.h. bei einer Kündigung muss das Integrationamt gehört werden und das Integrationsamt muss der Kündigung zustimmen, sonst ist die Kündigung nicht wirksam.
Allerdings gilt dieser besondere Kündiungsschutz nicht bei Firmen unter 10 Mitarbeiter und nicht innerhalb der Probezeit… und erhälst Du von vorn herein einen befristeten Arbeitsvertrag, hat ein Schwerbehinderter auch kein Anrecht auf Verlängerung.
Ich rate meinen Klienten mit zur Beantragung eines GdB von mind. 30. Sie können dann bei der ARbeitsagentur die “ZUSICHERUNG de Gleichstellung” beantragen.
Damit sind sie noch nicht gleichgestellt und müssen dem Arbeitgeber nichts sagen.
Verlangt jedoch ein Arbeitgeber die Gleichstellung (evtl. wegen der Quote, oder Zuschuss, oder ähnlcihem), so wird dann die Gleichstellung sofort erteilt. Gleiches gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis in Gefähr ist, dh. eine Kündigung droht, oder wenn es zu Problemen im Betrieb kommt. Die Zusicherung der Gleichstellung ist somit ein Joker, er bei Bedar ausgespielt werden kann.
Mit der Gleichstellung ist dann auch das Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertetung mit im Boot. Das Integrationsamt hat auch im Vorfeld präventive und beratende Funktion! Leider nutzen dies zu wenig Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gruß Andrea