Hallo,
ich habe auf meiner Suche nach Antworten im Netz diese Seite gefunden.
Leider wurde meine Frage nicht zu 100% beantwortet.

Ich habe seit 4 Jahren MS
Verlauf = Schubweise
Bisher nix ernstes gewesen und auch nichts geblieben …

Ich bin 26
Mutter
Vollberufstätig
Bankbetriebswirtin

Habe nun eine super Stelle gefunden
Die möchten mich unbedingt haben
Im Vorstellungsgespräch Habe ich nichts von meiner “kleinen Freundin MS” erzählt.
Jetzt kam der Vertrag per Post und ein Termin für den Betriebsarzt.
Gekündigt beim alten AG habe ich bereits.

Meine Angst ist nun riesig !!!

Meine Fragen sind folgende

  • Unterliegt der BA der Schweigepflicht
  • Muss ich ihm von der MS erzählen, wenn er mich explizit auf Vorerkrankungen anspricht

Lg
Laura

knifflige Sache.
Wenn schon der Betriebsarzt im Spiel ist, weiß ich nicht.
Ich weiß nur, dass der Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nicht direkt nach Vorerkrankungen fragen darf,.

  • Vielleicht deshalb der Betriebsarzt um doch noch an die Auskunft zu gelangen…

Ich empfehle Dir mal bei VdK anzurufen. die wissen so etwas ganz bestimmt.

LG
Uwe

Hallo Laura!

Der Beriebsarzt unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht, so wie alle Ärzte in Deutschland.
Ich habe mir das gemerkt, da ich schon mal zur Reha mußte und ich auch ein bißchen Angst hatte, daß mein Entlassungsbericht den Arzt zu sehr interessieren würde.
Also, Du kannst von deiner MS erzählen, eigentlich darf er keine Infos über Dich erzählen.
Es ist deine Krankheit (andere haben andere!) und die geht deinen AG nichts an.
Aber, wenn Du keine groben Einschränkungen hast und Du keine “Gefahr” an deinem Arbeitsplatz bist, (Du arbeitest bestimmt am Schreibtisch und nicht am Hochofen!) würde ich es nicht sagen.

Hallo Laura!

Ich glaube auch nicht, das Du dich strafbar machen würdest, wenn Du es verschweigst, da es deine persönliche Angelegenheit ist, wem Du was erzählst.
Nur im Vorstellungsgespräch beim AG muß man die Wahrheit sagen.
Aber, der hat ja nicht gefragt!
LG Mares

Habe mich mal im Forum angemeldet um Dir zu Antworten. Lese zwar viel, rede bzw schreibe aber nur wenn ich auch was zu sagen habe.
Auf die Antworten kannst Du selber kommen.
„Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch“.
Beim Werks- oder Betriebsarzt wird vom Arbeitgeber ein Termin vereinbart. Er schreibt seinen Bericht an die Geschäftsführung / Personalabteilung. Vieleicht bekommst Du hinterher eine Abschrift oder Kopie. Ob da das gleiche drinsteht – wer weiß.
Wenn ich mich recht erinnere kann man bei der Bewerbung oder Vorstellungs Gespräch lügen so viel man will, oder war da was mit unzulänglichen Fragen?
MS = unheilbar. Ich werde aber nach jedem Schub auf der Arbeit gefragt ob ich wieder gesund bin?!?
Heute würde ich meine MS verschweigen auf der Arbeit. Bin ich krank, bin ich halt krank. Egal mit was.
Erklärung:
Ich habe nie meine MS auf der Arbeit verleugnet. Verdacht auf MS und rückwirkend Bestätigt 2007. Schübe die nie als MS erkannt worden sind ab 1987. Da ich Maschinenschlosser bin war es immer Nerv eingeklemmt, Zerrung, oder Verhoben. Nach 2 Wochen AU ging es dann immer irgendwie weiter. Schub kommt, Schub geht. Jeder in der Firma wusste von meiner Krankheit. Nach jeder AU ab 2009 durfte ich immer zum Werksarzt ob ich wieder arbeiten kann. Ich hatte auch einen guten Draht zum Arzt, (er war früher beim Versorgungsamt) und hatte mir viele Tipps gegeben. Alles kein Problem.
Da ich eine Beinschwäche linkseitig habe und Schlosser sich in der Firma nicht hinsetzen dürfen, ich aber 8 Stunden an einer CNC- Fräse stehe und ihr dabei zuschaue wie sie arbeitet wollte ich nur einen Stuhl und die Erlaubnis mich hinzusetzen. ……und ich dachte der Antrag auf Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten wäre der richtige Weg in die Zukunft um meinen Arbeitsplatz in der Zukunft zu sichern. Damit hatte ich einen Stein ins Rollen gebracht der mich selbst fast erlegt hat. Jetzt gab es was SCHRIFTLICHES. Die 4? Briefe zur Stellungsname gingen an

  • Werksleitung, Werksarzt, Personalchef, Sicherheitsfachkraft tauschten sich aus was alles passieren könnte. Wiegelten sich gegenseitig auf und hatten Angst bei einem Arbeitsunfall vor Gericht erscheinen zu müssen. > MS-ler in der Schlosserei nicht mehr tragbar. Zu gefährlich. Anderer Arbeitsplatz nicht möglich. Ein Schlosser ist ein Schlosser ist ein Schlosser.
  • Betriebsrat (Vorsitzender ist auch gleichzeitig Abteilungsleiter Schlosserei)
  • Abteilungsleiter Schlosserei siehe auch Betriebsrat > Schlosserei kann man nicht Behindertengerecht umbauen. (Ja nee, is klar. Will ja nur einen Stuhl)
  • Schwerbehindertenvertretung 1 Jahr vor der eigenen Rente. Meinte es gut mit mir und übertrieb dermaßen, weil er meinte je schlechter es mir doch geht umso mehr Prozente würde ich bekommen. > Nach seinem Brief kann ich noch nicht mal mehr feste Nahrung aufnehmen.
    Für das Versorgungs- /Arbeitsamt waren damit die Punkte für eine Gleichstellung nicht gegeben und einer Kündigung des Arbeitsnehmers stand nichts im Wege.
    Da ich aber in dem Zeitrahmen mehrmals an einen anderen Arbeitsplatz versetzt wurde, und mir auch dieser Arbeitsplatz später angeboten wurde. Die Kollegin dort war dem Werksleiter ein Dorn im Auge und sollte weg.
    Also ihren Job oder meine Kündigung nach 24 Jahren Betriebszugehörigkeit. Dadurch das ich den Job angenommen habe, konnte ich meinen Einspruch gegen die Ablehnung der Gleichstellung erheben, (hat geklappt) habe jetzt einen Stuhl und keine Zeit mich hinzusetzen. 24 Jahre gemütlich Geld durch meine Fräse verdient, und nun wo das Laufen nicht mehr so gut geht, mach ich Akkordleistung im Stundenlohn und verbrauche meine tägliche Laufleistung auf der Arbeit.
    „Mein Dank gilt allen die es ach so gut mit mir meinen und mir zu meinen besten erklären können warum ich am Pissoir nicht mehr stehen darf (könnte ja wegen Gleichgewichtsstörungen umfallen), und beim Scheißen stehen soll (könnte ja wegen Gleichgewichtsstörungen runterfallen).“
    Ironie aus.

Vielen Dank für eure Tipps und Erfahrungen…

Leider benötige ich NOCH IMMER EINE RECHTLICH STICHFESTE AUSSAGE

  • muss ich dem Betriebsarzt davon erzählen, wenn er mich fragt ob chronische Krankheiten bestehen ???

Habe mich noch weiter schlau gemacht

FAKT IST
der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht
→ er darf keine Diagnosen an Perso weitergeben
→ MUSS dem Arbeitgeber aber mitteilen ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist
→ einstellbar ohne bedenken
→ kann zu Ausfällen kommen
→ Einstellung nicht empfehlenswert

Solche Dinge - dafür ist er ja da !!!

Aber -
Muss ich, sofern die Frage kommt ehrlich sein?
Was wenn ein Schub kommt der mich umhaut …
Dann können die mich feuern?
Nicht wegen Krankheit klar!
Aber wegen arglistiger Täuschung ???

Hallo -
ich rate Dir dringend ab, irgendwas von der MS zu sagen, insbesondere, da man Dir ja absolut nichts anmerkt.
Solltest Du später irgendwann doch mal Symptome bekommen, wegen derer Du dann mal AU sein solltest, ist das dann halt NEU aufgetreten. Es kann Dir ja keiner ins Hirn schauen. - Solltest Du tatsächlich einen Schub bekommen, - woher weiß man, daß das nicht der erste ist? Woher wüßte man, daß es sich um MS handelt? Du hast etwas, das abgeklärt werden muß, Hausarzt meinte eventuell eine “Nervenentzündung” - wobei Du sowieso bei einer Krankmeldung nicht sagen mußt, was Du hast. Und landest Du im Krankenhaus, handelt es sich halt um eine “Abklärung.”
Einzig wenn Du einen Schwerbehindertenstatus hast UND konkret, d. h. direkt danach gefragt wirst, solltest Du es angeben. Da gibt es ja einen Ausweis. Das liegt aber nach dem was Du geschrieben hast, nicht vor.
Betriebsarztvorstellung ist gerade bei größeren Betrieben eine Routineveranstaltung (“Einstellungsuntersuchung”). So etwas hatte ICH sogar im zarten Alter von 18, als ich nach dem Abi drei Monate in der Uniklinik als Stationshilfe jobben wollte. War ganz harmlos, werden Routinefragen gestellt. Denk daran, Du hast die Diagnose nicht auf die Stirn geschrieben, Du hast sie nur im Kopf. Das sieht Dir aber niemand an.
Alles was nicht sichtbar und nachweisbar ist würde ich nicht sagen.
Siehe das, was der Vorschreiber ausführlich geschildert hat.
Du kannst das Gespräch ja auch steuern, indem Du bei bestimmten Fragen gaaanz lange überlegst - so als ob Dir das so abwegig ist, daß Du erstmal drüber nachdenken mußt - und dann nöö, nicht daß ich wüßte, - wenn Du eine harmlose OP in der Vorgeschichte hattest (z. B. Mandeln, Polypen oder Blinddarm), dann kannst Du ja DIE angeben.
Bei allem Nachhaken kannst Du Dich dumm stellen - ach, das ist mir noch gar nicht aufgefallen…

Wann hast Du denn den Betriebsarzttermin?
LG Magali

Am 31.03.
Bis dahin MUSS ich definitiv wissen was rechtlich passieren kann wenn ich die MS verschweige und es zu einem Hammerschub kommt - den ich bisher noch nicht hatte -
Also arglistische Täuschung !!!

Ich bin zur zeit so weit dass ich der Meinung bin es zu sagen …
Ich meine hallo - es ist ein Arzt
Der weiß dass es so bleiben kann (aber nicht muss)

In meinem Job könnte ich ja auch mit Rolli arbeiten
Also sehe ICH kein Problem darin meiner Tätigkeit nachzukommen
Ich bin kein Pilot den Sehstörungen beeinträchtigen
Ich bin kein Hochseilakrobat den Gleichgewichtsstörungen beeinflussen …

Ich glaube aber, dass WENN ICH ES VERSCHWEIGE (sofern ich darauf angesprochen werde), ich psychisch einfach sehr gestresst bin, weil ich gelogen habe und Angst habe erwischt zu werden UND DANN WIRD DER SCHUB KOMMEN…

Sollte ich aber hier definitiv ein rechtlich stichfesten Beleg bekommen es nicht sagen zu müssen, dann sage ich GUTEN GEWISSENS auch nicht.
Sofern mir dieser Beleg nicht geliefert wird, bin ich wie gesagt auf der “ICH STEHE DAZU”- Spur

Am 31.03.
Bis dahin MUSS ich definitiv wissen was rechtlich passieren kann wenn ich die MS verschweige und es zu einem Hammerschub kommt - den ich bisher noch nicht hatte -
Also arglistische Täuschung !!!

Ich bin zur zeit so weit dass ich der Meinung bin es zu sagen …
Ich meine hallo - es ist ein Arzt
Der weiß dass es so bleiben kann (aber nicht muss)

In meinem Job könnte ich ja auch mit Rolli arbeiten
Also sehe ICH kein Problem darin meiner Tätigkeit nachzukommen
Ich bin kein Pilot den Sehstörungen beeinträchtigen
Ich bin kein Hochseilakrobat den Gleichgewichtsstörungen beeinflussen …

Ich glaube aber, dass WENN ICH ES VERSCHWEIGE (sofern ich darauf angesprochen werde), ich psychisch einfach sehr gestresst bin, weil ich gelogen habe und Angst habe erwischt zu werden UND DANN WIRD DER SCHUB KOMMEN…

Sollte ich aber hier definitiv ein rechtlich stichfesten Beleg bekommen es nicht sagen zu müssen, dann sage ich GUTEN GEWISSENS auch nicht.
Sofern mir dieser Beleg nicht geliefert wird, bin ich wie gesagt auf der “ICH STEHE DAZU”- Spur

Hallo,

da er dich eh nicht nach Vorerkrankungen fragen darf, lügst du auch nicht, wenn du nichts von der MS erzählst. Ich würde es nicht tun.

Hier gibt es eine Reihe Informationen zu dem Thema:

http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_mediz_2007.pdf

Der Betriebsarzt darf auch nicht mehr fragen als der Arbeitgeber. Das Thema Schwangerschaft ist zum Beispiel tabu. Die Frage nach Vorerkrankungen, eigenen Erbkrankheiten sowie die von Eltern und Großeltern ist nicht rechtens und kann generell verneint werden. Un- zulässige Fragen dürfen sogar falsch beantwortet werden. Es gibt nämlich ein „Recht auf Lüge“, wenn bei einer mündlichen Befragung oder in einem Fragebogen nach persönlichen Dingen gefragt wird, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Nach der Rechtssprechung des BAG besteht für den Jobsuchenden nur insoweit eine Auskunftspflicht, wenn ein Zusam- menhang mit dem Arbeitsplatz oder der zu leistenden Tätigkeit besteht. Laut BAG beschränkt sich das Fragerecht des Arbeitgebers „im Wesentlichen … auf folgende Punkte:
• Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?
• Liegen ansteckende Krankheiten vor, die zwar nicht die Leistungsfähigkeit beein- trächtigen, jedoch die zukünftigen Kollegen oder Kunden gefährden?
• Ist zum Zeitpunkt des Dienstantritts bzw. in absehbarer Zeit mit einer Arbeitsunfähig- keit zu rechnen, z.B. durch eine geplante Operation, eine bewilligte Kur oder durch eine zurzeit bestehende akute Erkrankung?“
Quelle: BAG-Urteil vom 7.6.1984 – 2AZR 270/80

Melde Dich beim VdK !!

In Foren bekommst Du K E I N E rechtsverbindliche Auskunft.

Ich kann Dir das nur DRINGEND raten !!!

LG
Uwe

" • Liegt eine Krankheit bzw. eine Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes vor, durch die die Eignung für die vorgesehene Tätigkeit auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abständen eingeschränkt ist?"

Wenn der Arzt das tatsächlich abfragen darf, dann ist die MS so eine Krankheit, leider.

  • Aber nochmal. Rechtsverbindliche Auskünfte gibt es beim VdK, nicht in Foren oder von mir.

… Und dass der Betriebsarzt die Untersuchungsergebnisse nicht an die GL geben wird, glaubst Du wohl selbst nicht… (wess Brot ich ess, dess Lied ich sing…)

LG
Uwe