Nach 2Wochen Krankenhaus bin ich sehr unmobil geworden. Kann mich nicht mehr selbstständige vom Rollstuhl aus umsetzen usw.
Was brauche ich bei Pflegestufe 2 ?
Pfl.Stufe 1 hab ich.
LG Jutta

Für die Pflegestufe 2 muss man 2 Stunden Pflege am Tag nachweisen und insgesamt drei Stunden. Am besten man führt 1 Woche lang eine Pflegetagebuch um zu schauen auf wie viel Zeit man kommt. Die Zeiten für die einzelnen Tätigkeiten sind vorgegeben. Man kann sich so ein Tagebuch über die Pflegekasse oder auch online bestellen.

Viel Erfolg

Hallo Jutta
also so wie du es beschreibst , seh ich schon gegeben , nihm mit einem Pflegedienst kontakt auf , den du ja bei 1 schon hast , und lasst dir die vorgaben für Pflegestufe 2 genen , Pflegetagebuch führen und dannbeantragen , mit deinem Arzt sprechen ,
drück Dir die Daumen
Sprich auch deine Klinik noch mal was die denken , denn in ihrem Abschlussbreicht können sie dir sehr helfen , in dem sie anberaumen das du jetzt mehr Pflege brauchst
wer hilft Dir bis jetzt . wenn er dannbei der Begutachtung beisteht haste gute Chancen
grüssle Mary
oder in der Reha kann es positiv beantragt werden

Nach 2Wochen Krankenhaus bin ich sehr unmobil geworden. Kann mich nicht mehr selbstständige vom Rollstuhl aus umsetzen usw.
Was brauche ich bei Pflegestufe 2 ?
Pfl.Stufe 1 hab ich.
LG Jutta

Hallo Jutta,
Die bisherigen Ratschläge sind richtig, besonders der, der Dir empfiehlt, Dich an den Pflegedienst zu wenden, den Du in Pflegestufe 1 vielleicht schon hast.
Me. E. die beste Möglichkeit ist es - nicht nur deswegen!! - Dich an den Pflegestützpunkt zu wenden, in dessen Bereich Du wohnst. Welcher das wäre, erfährst Du z. B. bei www.bw-pflegestuetzpunkt.de/, das sind die baden-württembergischen. Wenn Du hier bei der AMSEL fragst, nehme ich an, dass Du in Baden-Württemberg wohnst. Sonst einfach googeln, da wirst Du sicherlich für Dein Bundesland fündig.‎ U. U. noch einfacher: bei Deiner Kommune fragen, Sozialamt oder wie immer das Amt genannt wird, wo man sich um Soziales kümmert.
Die beste Möglichkeit ist natürlich Deine Pflegekasse zu fragen und um die Beratung durch einen “PflegeberaterIn bitten, die machen auch Hausbesuche. Keine Angst, in aller Regel beraten die nicht (nur) im Interesse ihrer Kasse.
Und die allerbeste Möglichkeit: konsultiere die „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) vom 08.06.2009 geändert durch Beschluss vom 16.04.2013“, S. 86 – 92” im Internet: http://www.mdk.de/media/pdf/BRi-Pflege_2013.pdf. Dort findest Du auch die sg. “Zeitkorridore”. Das sind Anhaltspunkte - und nicht mehr! - wie lange die Hilfe bei den maßgeblichen “Verrichtungen des täglichen Lebens” dauern könnte, z. B. Hilfe beim Baden / Duschen 20 - 25 Minuten, “einfache Hilfe beim Aufstehen” 1- 2 Minuten, “Transfer in den Rollstuhl” 1 Minute, beim Kämmen 1 - 3 Minuten.
Hinweise /“Glauben” von Ärzten und allen, die sich damit nicht auskennen, solltest Du nicht “glauben”. Es geht allein um Zeit messen und addieren und das bei den relevanten Verrichtungen TÄGLICH: damit scheidet z. B. Haare waschen aus, weil man das NICHT täglich macht - es sei denn es ginge um ein medizinisches Problem, dann müsste das vom Arzt verordnet werden.
Und dann brauchst Du für die Stufe 2 tatsächlich den Pflegebedarf von 180 Minuten, wobei der sg. Grundpflegebedarf 120 Minuten betragen muss.
Ich bin zum ersten Mal auf dieser Seite, weshalb ich, falls es das gäbe, bis jetzt keine Möglichkeit gefunden habe, Dateien anzuhängen. Ich war 20 Jahre lang das, was jetzt seit einigen Jahren Pflegestützpunkt genannt wird und habe zu solchen Fragen Infoblätter erstellt, darunter eines zu solchen Fragen, das könnte ich Dir mailen, wenn Du möchtest. Meine E-Mail Adresse ist: barbara-riethmueller@t-online.de.
Übrigens noch: Pflegetagebuch klingt schwierig und Vordrucke, die im Umlauf sind und von Kassen verschickt werden, sind m. E. nicht wirklich hilfreich. Messe einfach die Zeit, die jemand braucht, um Dir bei allem wo Du es brauchst, behilflich zu sein. Wegstreichen kann die Kasse immer. Hilfe besteht nicht nur darin, wenn man etwas an Deiner Stelle übernimmt, z. B. ein Brot in Häppchen schneiden, bzw. überhaupt abschneiden und belegen, sondern auch in der “teilweisen Übernahme, der Beaufsichtigung der Ausführung und der Anleitung zur Selbstvornahme” - denn was Du selbst machen kannst sollst Du selbst machen, auch wenn Du für Teile davon Unterstützung brauchst, das ist “aktivierende Pflege”, wie sie auch seitens der Kasse gewünscht wird. Das dauert in aller Regel länger! Die Zeit richtet sich übrigens nicht danach, wie lange eine Pflegefachkraft o. Ä. bräuchte, sondern danach, wie lange Deine (Laien)Pflegeperson braucht.
Ich hoffe, das hilft Dir und Deiner Pflegeperson weiter. Übrigens kennst Du und Deine Pflegeperson www.wir-pflegen.net? Das ist die Seite der “Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.”. Schaut mal rein!
Herzliche Grüße
Barbara